Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten.
Direkt betroffen von den aufwändigen Berichtspflichten über menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sind zunächst nur Großunternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland. Aber auch kleinere... mehr