Versicherungsnummernachweis löst Sozialversicherungsausweis ab

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es keine Pflicht zur Vorlage des Sozialversicherungsausweises mehr.

An dessen Stelle tritt der Versicherungsnummernachweis. Die neuen Versicherungsnummernachweise werden ab dem 2. Januar 2023 durch die Datenstelle der Deutschen Rentenversicherung für jede Person bei der Vergabe einer Versicherungsnummer ausgestellt. Ändern sich die Angaben zur Person bzw. die Versicherungsnummer, erfolgt von Amts wegen eine Neuausstellung. Nach Verlust oder Zerstörung kann eine Neuausstellung eines Versicherungsnummernachweises bei der Einzugsstelle, beim Rentenversicherungsträger oder über den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Ein entsprechendes Muster finden Sie hier: Muster