Als Entlastungsmaßnahme hat der Gesetzgeber beschlossen, dass bis zum 31. Dezember 2023 für Speisen im Restaurant ein Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gilt (sonst sind es 19 Prozent). Diese Maßnahme ist leider nur befristet. Beim Außerhausverkauf von Speisen gilt ein Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Der Mehrwertsteuersatz auf Getränke beträgt 19 Prozent, egal, ob diese im Restaurant oder zum Mitnehmen verkauft werden.
Als Verband setzen wir uns dafür ein, dass der Mehrwertsteuersatz auf Speisen über den 31. Dezember 2023 hinaus generell auf 7 Prozent festgelegt wird. Für uns gilt: Essen muss gleich besteuert werden. Weitere Informationen finden Sie hier….
DEHOGA Bundesverband: Mehrwertsteuer (dehoga-bundesverband.de)