Bereits im Oktober 2013 hat das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen die Bettensteuersatzung von Dortmund für rechtswidrig erklärt. Da das Urteil des Oberverwaltungsgerichts auf Landesrecht fußt, wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen.
Dagegen wehrte sich... mehr