NEUE MEHRWEGANGEBOTSPFLICHT AB 1. JANUAR 2023

Was Gastronomen jetzt wissen müssen

Restaurants, Bistros und Cafés, die Speisen zum Mitnehmen in Einwegkunststoffverpackungen und/oder Getränke in Einwegbechern verkaufen, sind ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, diese jeweils auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als die Ware in der Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen und die Mehrwegverpackung darf auch ansonsten nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Einwegverpackung. Es ist erlaubt, die Mehrwegverpackung nur gegen ein Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe dann wieder ausgezahlt wird. 

DEHOGA Bundesverband: Mehrwegangebotspflicht (dehoga-bundesverband.de)


Branchenthema

Gern machen wir Sie heute noch einmal auf den lange angekündigten und in der letzten Woche endlich veröffentlichten behördlichen Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht gemäß §§ 33, 34 Verpackungsgesetz aufmerksam. Sie können ihn unter folgendem Link herunterladen

Leitfaden zur... mehr

Keine Frage: Wir alle wollen und müssen Müll reduzieren. In dieser Woche haben wir jedoch mehr Verständnis für noch bestehende Umsetzungsdefizite der seit Jahresbeginn geltenden Mehrwegangebotspflicht in der Gastronomie eingefordert. "Unstrittig ist, dass es noch Verbesserungs- und Klärungsbedarf... mehr

Seit Jahresbeginn sollen Mehrweg-Verpackungen den Plastikmüll der Gastronomie begrenzen. Greenpeace hat Hinweise darauf, dass es daran noch hapert. Die Branche sucht nach praxistauglichen Lösungen.

Die Gaststätten-Branche sieht viele Betriebe durch die seit Jahresbeginn geltende... mehr

Mehrwegangebotspflicht: Hinweisschilder und Merkblatt zur Gästeinformation ab sofort als Download verfügbar

Wie bereits mehrfach berichtet, besteht seit dem 1. Januar 2023 die Pflicht zum Angebot vom Mehrwegalternativen gemäß §§ 33, 34 Verpackungsgesetz. Auf die Möglichkeit, dass die Waren in... mehr

Wie bereits mehrfach in compact berichtet, sind Restaurants, Bistros und Cafés, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen in Einwegverpackungen verkaufen, seit dem 1. Januar 2023 verpflichtet, diese jeweils auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.

Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als... mehr

Viele von Ihnen befassen sich mit der Umsetzung der ab dem 1. Januar 2023 geltenden Mehrwegangebotspflicht. Wir haben hierzu schon mehrfach informiert und Hinweise gegeben: in Vorträgen, mit unserem DEHOGA-Merkblatt zur Mehrwegverpackungspflicht oder auch individuell bei konkreten Nachfragen.

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In knapp 100 Tagen müssen die meisten Gastronomiebetriebe ihrer Kundschaft eine Mehrwegalternative für Getränke-to-go und Take-away-Essen anbieten. Bei vielen Betrieben herrschen noch Unklarheiten, welche Regelungen gelten und wie man der Mehrwegpflicht am besten nachkommt. Aus diesem Grund bietet... mehr

Das Thema Abfallvermeidung insbesondere auch durch die Minimierung des Einsatzes von Plastik in Hotellerie und Gastronomie wird in unserer Branche bereits seit vielen Jahren großgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2023 werden zudem größere Gastronomiebetriebe verpflichtet, ihren Gästen Mehrwegalternativen... mehr

Das vom BMUV geförderte Projekt „Klimaschutz is(s)t Mehrweg“ mit seiner Kampagne „Essen in Mehrweg“ ist nach dreijähriger Tätigkeit seit Juli 2022 beendet.

Zum Abschluss wurden zwei Broschüren zu Mehrweglösungen in der Gastronomie veröffentlicht, auf die wir Sie aufmerksam machen möchten.... mehr

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) sieht ab dem 1. Januar 2023 eine Mehrwegangebotspflicht für die Ausgabe von Lebensmitteln und Getränken vor, die bislang in Einwegverpackungen aus Kunststoff oder einem Kunststoffverbund ausgegeben wurden. Die Initiative „Better World Cup“ möchte über den Umgang mit... mehr