Am 1. März 2024 tritt die Regelung zur kurzzeitigen kontingentierten Beschäftigung (§ 15d BeschV) in Kraft. Wir gehen davon aus, dass das Gastgewerbe zu den Branchen gehören wird, die diese neue Möglichkeit nutzen werden.
Die Höhe des Kontingents (maximale Zahl an Zulassungen) und die Details... mehr