Die Gesundheitsministerkonferenz hat beschlossen, dass die Länder Personen keine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) mehr gewähren, die keine sog. Booster-Impfung vorweisen können. Die Entschädigung wird gezahlt, wenn ein Beschäftigter aufgrund einer Isolation oder... mehr