Behördlicher Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht

Gern machen wir Sie heute noch einmal auf den lange angekündigten und in der letzten Woche endlich veröffentlichten behördlichen Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht gemäß §§ 33, 34 Verpackungsgesetz aufmerksam. Sie können ihn unter folgendem Link herunterladen

Leitfaden zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht nach §§ 33, 34 Verpackungsgesetz

Der behördliche Leitfaden der LAGA will den von der Mehrwegangebotspflicht betroffenen Adressaten und sonstigen Akteuren Hilfe bieten und dazu beitragen, den Vollzug zu vereinheitlichen. Er löst aber nicht alle Fragen, die sich in der Praxis stellen.

Die LAGA bestätigt einige der vom DEHOGA vertretenen Positionen zu bestimmten Umsetzungsfragen, weicht in anderen jedoch ab und legt die rechtlichen Regelungen sehr weit aus. Von den Betrieben des Gastgewerbes sollte die derzeitige Praxis daher umgehend überprüft werden.

Die vom DEHOGA zur Verfügung gestellten Hinweisschilder zu den Mehrwegangeboten entsprechen den Formulierungen der LAGA. Mit ihnen können die gesetzlichen Informations- und Hinweispflichten erfüllt werden. Sie sind hier im DEHOGA-Shop erhältlich.

Der DEHOGA wird unter Einbeziehung der neuen Hinweise des LAGA-Leitfadens in Kürze ein aktualisiertes Merkblatt herausgeben und Ihnen dann natürlich auch über den DEHOGA Newsletter zur Verfügung stellen.

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Kollegin Frau Dr. Stenzel (stenzel​[at]​dehoga.de) gerne zur Verfügung.