Neues Merkblatt: Einwegkunststoff-Fonds, Registrierung ab 1. April 2024

Im Mai 2023 trat das Einwegkunststoff-Fonds-Gesetz in Kraft (EWKFonds-Gesetz). Es sieht eine Sonderabgabe für die Nutzer von be­stimmten Einwegprodukten aus Kunststoff vor, die in einen Fonds zu zahlen ist, die sogenannte Einwegkunststoffabgabe. Zu diesen Produkten gehören insbesondere Tüten und Folienverpackungen, die mit Lebensmitteln be­füllt sind, aber auch z.B. Lebensmittelboxen und Getränkebecher.

Die neuen Bestimmungen können daher für Gastronomiebetriebe und Unter­nehmer relevant sein, die solche Einwegkunststoff-Produkte einsetzen.

Diese müssen sich ab dem 1. April 2024 auf der neu eingerichteten Plattform DIVID registrieren. Die Sonderabgabe ist erstmals 2025 für das Jahr 2024 zu leisten. Mit ihr sollen bei­spielsweise Kommunen Mittel für die Abfallbeseitigung erhalten. Für die Ver­waltung des Fonds ist das Umweltbundesamt verantwortlich.

Das Merk­blatt "Merkblatt Einwegkunststofffonds 2024" ist im Downloadbereich in der Rubrik "Mehrweg" zu finden. Bitte halten Sie hierfür Ihre Logindaten bereit. 

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