Bundesweit gilt ab dem 24. November 2021, Homeoffice-Pflicht und am Arbeitsplatz 3G. Das heißt: Arbeitgeber müssen da, wo es die betrieblichen Abläufe erlauben, Homeoffice anbieten und die Beschäftigten müssen dies auch annehmen. Es sei denn, zwingende Gründe (Wohnung zu klein, Lärm, o.ä.) stehen... mehr