Zur heutigen Pressekonferenz in Sachen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Mit Erleichterung haben wir zur Kenntnis genommen, dass es vorerst keine weiteren Einschränkungen für Hotels und Restaurants gibt!

Es bleibt demnach bei der „2G Regel plus Maske“, die ja letztendlich auch die Ungeimpften zu Impfung motivieren soll.

Die geimpfte Bevölkerung wird hierdurch nicht weiter eingeschränkt.

Jetzt liegt es auch an unserer Branche, sich strikt an die Regeln zu halten. Nur so können wir alle es verhindern, dass weitere Einschränkungen erfolgen.

Wir sind sehr froh darüber, dass auch die Bars und Kneipen nicht geschlossen werden und fordern, dass dies auch so bleibt.

Bei diesen Betriebsarten kann es jedoch zu Ergänzungen hinsichtlich der 2G plus Regel kommen. Detaillierte Informationen erhalten wir diesbezüglich in der nächsten Woche.

Clubs und Diskotheken werden ebenfalls nicht geschlossen – Tanzlustbarkeiten werden jedoch kommenden Mittwoch untersagt, d.h. in diesen Betrieben wird das Tanzen verboten.

Für diese Betriebe ist das natürlich wie ein Lockdown – hier müssen jetzt auch schnelle, umfangreiche und unbürokratische Hilfen erfolgen.

Sobald uns die Presseerklärung des Berliner Senates und die Verordnung vorliegt, informieren wir Sie.

Die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung soll ab dem 8. Dezember in Kraft treten!

Aufgrund der aktuellen Einschränkungen für die gesamte Branche (Hotellerie, Gastronomie, Veranstaltung, Kultur) fordern wir:

  • Alles dafür tun, dass die Pandemie endlich besiegt wird – Klare Ansagen hinsichtlich der Auflagen und auch Kontrolle derer. Nicht jeden Tag eine neue Idee.
  • Alles dafür tun, dass Vertrauen gewonnen wird und es nicht zu einem weiteren Lockdown kommt
  • Schnelle und umfangreiche Hilfen für die Branchen Gastronomie, Hotellerie, Veranstaltung und Kultur (Überbrückungshilfen IV wie bei der ÜIII gestalten, 100% Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit)
  • Die Mitarbeiter*innen, die wieder in die Kurzarbeit gehen müssen, müssen mit 80% (87%) Kurzarbeitergeld einsteigen und nicht mit 60% (67%)! Sie dürfen nicht so behandelt werden, als wären sie nie in Kurzarbeit gewesen!

Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung des Berliner Senats vom 3. Dezember 2021 zur zwölften Verordnung zur Änderung der Dritten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung...