3G am Arbeitsplatz gilt ab 24. November 2021

Bundesweit gilt ab dem 24. November 2021, Homeoffice-Pflicht und am Arbeitsplatz 3G. Das heißt: Arbeitgeber müssen da, wo es die betrieblichen Abläufe erlauben, Homeoffice anbieten und die Beschäftigten müssen dies auch annehmen. Es sei denn, zwingende Gründe (Wohnung zu klein, Lärm, o.ä.) stehen dagegen. In Präsenz dürfen nur Beschäftigte arbeiten, die geimpft, genesen oder getestet sind. Der Arbeitgeber muss jedem Beschäftigten zwei Corona-Tests / Woche zur Verfügung stellen.

Wichtig: Arbeitgeber dürfen jetzt auch den Nachweis von 3G einfordern. Das Bundesarbeitsministerium hat auf seiner Webseite die häufigsten Fragen samt Antworten zusammen gestellt.

Im öffentlichen Personennahverkehr gilt ab Mittwoch ebenfalls 3G.