Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Hotels und Restaurants, die in einem Monat mit Kurzarbeitergeldbezug Leiharbeitskräfte eingesetzt haben, diese in der monatlichen Abrechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) mit angeben müssen. Zwar kann nur der Verleiher Kug für seine Mitarbeiter... mehr