DEHOGA-Merkblatt zur neuen Zusatzstoffverordnung

Seit kurzem gelten neue Bestimmungen für die Information der Verbraucher über Zusatzstoffe. Nach wie vor müssen gastgewerbliche Betriebe ihre Gäste über die in den angebotenen Speisen und Getränken enthaltenen Zusatzstoffe informieren. Bei der Abgabe von loser Ware galt bisher: Anders als bei der Allergeninformation musste über Zusatzstoffe bislang immer schriftlich informiert werden. Eine mündliche Information über Zusatzstoffe erfüllte in der Vergangenheit nicht die gesetzlichen Vorgaben. Das hat sich mit dem Inkrafttreten der neuen „Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung“ nun geändert. Betriebe dürfen bei der Information über Zusatzstoffe jetzt dieselben Informationsmöglichkeiten wie bei der Allergeninformation nutzen. Das heißt, dass über Zusatzstoffe nun unter bestimmten Voraussetzungen auch mündlich informiert werden darf. Alle wichtigen Informationen zur neuen Rechtslage werden im neuen DEHOGA-Merkblatt „Die neue Zusatzstoffverordnung“ aufgezeigt, welches hier als Download erhältlich ist. Für DEHOGA-Mitglieder ist der Download kostenlos.

Quelle: DEHOGA Bundesverband, DEHOGA Compact