FAQ Neustarthilfe: Aktualisierte Berechnungsbeispiele

In den FAQ 3.4 der Neustarthilfe wurden die Berechnungsbeispiele klargestellt. FAQ 3.4 ersetzt die zuletzt am 30. Juni 2021 veröffentlichten FAQ 3.4 und 3.4.1. Hier verlinkt können Sie die nun aktuelle Fassung abrufen.

Der einmalige Zuschuss von bis zu 7.500 Euro für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften mit einem Gesellschafter sowie von bis zu 30.000 Euro für Kapitalgesellschaften mit mehreren Gesellschaftern und Genossenschaften wird im Rahmen der Förderphase des Bundesprogramms Überbrückungshilfe III gewährt und umfasst den Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021.