Der Senat hat heute beschlossen, dass Hotelgäste, die unter 2G-Bedingungen (2 mal geimpft oder genesen) übernachten, auch wieder unter 2G-Bedingung frühstücken können.
Ein weiterer Testnachweis oder eine Booster-Impfung ist nicht erforderlich.Diese Änderungen treten voraussichtlich erst ab... mehr