Ein weiterer Testnachweis oder eine Booster-Impfung ist nicht erforderlich.Diese Änderungen treten voraussichtlich erst ab Samstag in Kraft.
Hinsichtlich der weiteren Verpflegung der Hotelübernachtungsgäste müssen wir den konkreten Wortlaut Verordnung abwarten.
Nach den Ausführungen in der Pressekonferenz gilt die Ausnahme nur für Übernachtungsgäste.Für externe Gäste, die beispielsweise ein Hotelrestaurant aufsuchen, gilt weiterhin 2G (2 mal geimpft oder genesen) + Testnachweis oder den Nachweis einer Booster-Impfung.