Der Deutsche Bundestag hat das sogenannte Tarifautonomiestärkungsgesetz und damit einen einheitlichen flächendeckenden Mindestlohn von 9,60 Euro ab 1. Juli 2021 beschlossen.

Für alle Betriebe der Hotellerie und Gastronomie – und zwar auch für diejenigen, die ihren Mitarbeitern schon heute Löhne oberhalb von 9,60 Euro zahlen – ergeben sich aus dem Tarifautonomiestärkungsgesetz zahlreiche Umsetzungsfragen.


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Viele Details sind auch zum jetzigen Zeitpunkt noch offen; der DEHOGA wird hier selbstverständlich kontinuierlich seine Informationen aktualisieren und vervollständigen.

Quelle: DEHOGA Bundesverband


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