DEHOGA warnt noch einmal vor Folgen von 8,50 Euro flächendeckendem Mindestlohn

Vor dem Hintergrund der laufenden Koalitionsgespräche hat der DEHOGA den Verhandlungsparteien noch einmal die zentralen Argumente der Branche in Sachen Mindestlohn zukommen lassen. In einem Schreiben an die Parteien macht der DEHOGA dabei erneut klar, dass ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro für manche Regionen und manche Beschäftigtengruppen definitiv Jobs und die Existenz von Kleinunternehmen kosten würde.

 

Auch nach Meinung nahezu aller Forschungsinstitute könne ein zu hoher flächendeckender Mindestlohn insbesondere in den arbeitsintensiven Branchen und in Ostdeutschland zu Jobverlusten führen. Der DEHOGA weist zudem darauf hin, dass durch einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro geltende Tarifverträge Makulatur würden. Gegen die empfindliche Schwächung der Tarifautonomie bestünden gravierende verfassungsrechtliche Bedenken. Zudem bestehe die Gefahr, dass sich für ganze Branchen mit einem großen Anteil an un- und angelernten Kräften der Sinn von Tarifverträgen nicht mehr erschließen würde; es bestehe die Gefahr, dass diese sich aus der Tarifarbeit verabschieden.

Der DEHOGA sei sich durchaus der großen Herausforderung für die Beteiligten an den Koalitionsverhandlungen bewusst, bei diesem Thema einen Kompromiss zu finden. Vor dem Hintergrund des sich abzeichnenden Fachkräftemangels wird aber schon der Wettbewerb um die Arbeitskräfte dafür sorgen, dass die Gehaltsstruktur angemessen ist. Klar ist: Schwarze Schafe unter den Arbeitgebern, die ihren Mitarbeitern Stundenlöhne von 2, 3 oder 4 Euro zahlen und auf die Aufstocker-Regelung der Arbeitsagenturen bauen, handeln sittenwidrig und solches Vorgehen wird mit Recht von den Arbeitsagenturen geahndet. Dieser Missbrauch aber wird durch den Mindestlohn von 8,50 Euro nicht bekämpft, vielmehr geht er zu Lasten der ordentlich wirtschaftenden Unternehmer, die heute ortsübliche Löhne von 7,50 oder 8 Euro zahlen.

Sollte aus politischen Gründen ein Mindestlohn eingeführt werden müssen, fordert der DEHOGA von den Verhandlungsparteien mit Blick auf die Risiken für den Arbeitsmarkt dringend qualifizierte Differenzierungen:

  • Für junge Leute und Jobeinsteiger ohne berufliche Qualifikation muss es Sonderregelungen, z.B. durch deutlich abgesenkte Sätze, geben. Anderenfalls wäre eine deutliche Erhöhung der Jugendarbeitslosigkeit definitiv zu erwarten und es würde der Fehlanreiz gesetzt, nach Verlassen der Schule gleich in eine verhältnismäßig gut bezahlte Hilfsarbeitertätigkeit einzutreten, statt eine berufliche Qualifizierung zu beginnen.
  • Dass Auszubildende und Praktikanten, die hauptsächlich Lernende sein sollen und müssen, nicht an einem Mindest-Arbeitslohn gemessen werden dürfen, sollte sich von selbst verstehen.
  • Erforderlich sind weiter Ausnahmeregelungen für Schüler- und Studentenjobs und für Minijobber. Denn wenn diese Personengruppen, die von einem höheren „Netto" profitieren können, so mehr verdienen als Vollzeitkräfte, ist Unfrieden vorprogrammiert.
  • Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie tarifliche Zuschläge und Zulagen müssen auf den Mindestlohn anrechenbar sein.

Gerade mit Blick auf die positive Arbeitsmarktentwicklung mit einem Rekordwert von rund 935.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gastgewerbe appelliert der DEHOGA an die Verhandlungspartner, diese positive Entwicklung nicht durch einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro ab Januar 2014 abzuwürgen.

Quelle: DEHOGA compact 43/2013