Die Verordnung sieht unter anderen folgenden Neuerungen für unsere Branche vor:
In der Gastronomie gilt die 2G plus-Regel. Der Zutritt ist zusätzlich zur 2G-Bedingung nur mit tagesaktuellem, negativem Testergebnis oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) möglich.
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