Wichtigen Punkte aus der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

Für unsere Branche sind insbesondere folgende drei Punkte relevant:

  • Gemäß Ziffer 9 ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen weiterhin möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt. Dies bedeutet: Ab Mittwoch ist der Verkauf von Glühwein und anderen alkoholischen Getränken to go bundesweit verboten.
  • Wie in Ziffer 14 dargelegt, wird die Überbrückungshilfe III, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht, deutlich verbessert. Der monatliche Höchstbetrag wird von 200.000 Euro auf 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen heraufgesetzt. Dafür soll es auch Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Sobald uns konkrete Informationen zur verbesserten Überbrückungshilfe III vorliegen, werden wir Sie selbstverständlich zeitnah informieren.
  • Erfreulich ist, dass auch in dem gestrigen Beschluss eine Neuregelung für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse aufgenommen wurde (vergl. Ziffer 15: „Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche [Nutzungs-]Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht“).

Den vollständigen Beschluss zur Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder finden Sie hier...