Vermittlungsabsprache für Köche aus Mexiko - Kooperationsprojekt BA / DEHOGA in Vorbereitung

Die Bundesagentur für Arbeit hat in dieser Woche darüber informiert, dass erstmals eine sog. Vermittlungsabsprache nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz für einen gastgewerblichen Zielberuf abgeschlossen wurde. Konkret handelt es sich um eine Absprache mit Mexiko für den Zielberuf Koch/Köchin. Vermittlungsabsprachen können die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtern, denn sie erlauben den Fachkräften in bestimmten Zielberufen unter anderem, das Verfahren zur Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse erst nach der Einreise nach Deutschland einzuleiten. Voraussetzung dafür ist u.a., dass eine Vorabprüfung des jeweiligen ausländischen Abschlusses zu dem Ergebnis kommt, dass gute Chancen für eine weitgehende Anerkennung bestehen. Kommt es – wie häufig – zur teilweisen Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses, können die erforderlichen Anpassungsqualifizierungen gleich von Beginn an miteingeplant werden. Bisher gibt es Vermittlungsabsprachen überwiegend für Pflegekräfte.

Parallel zu den Gesprächen der deutschen und der mexikanischen Arbeitsverwaltungen haben der DEHOGA Bundesverband, der DEHOGA Bayern und der DEHOGA Berlin begonnen, gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) ein Kooperationsprojekt für die Vermittlung von mexikanischen Köche in die beiden Regionen vorzubereiten. In dessen Rahmen sollen die in Mexiko ausgebildeten und von ihren zukünftigen deutschen Arbeitgebern ausgewählten und unterstützten Köche nach erfolgreich absolviertem Sprachkurs bereits Ende dieses Jahres nach Deutschland einreisen können. Im Einreiseprozess mit den Visa- und Anerkennungsstellen werden sie durch das Projekt begleitet.

Ziel der beteiligten DEHOGA-Verbände ist es, mit diesem Pilotprojekt den Boden zu bereiten, für eine dauerhafte Zusammenarbeit mit der ZAV und der beteiligten mexikanischen Köcheschule. Andere Kooperationen und weiteren Vermittlungsabsprachen können folgen.

Parallel verfolgt der DEHOGA natürlich auch seine politischen Ziele weiter, nämlich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeitskräftezuwanderung zu verbessern und zu vereinfachen, die Verfahren weniger bürokratisch zu gestalten und zu beschleunigen.