Verlängerung des Insolvenzschutzes für Sondersachverhalte dringend geboten

„Es ist völlig inakzeptabel, wenn die Politik den Unternehmen jetzt den Stecker zieht, die z.B. noch immer auf ihre November- und Dezemberhilfe warten.“ Mit diesen Worten kommentierte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges das heutige Auslaufen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. „Wir erwarten, dass nächste Woche erneut darüber beraten und befunden wird. Es wäre unverantwortlich, die Verlängerung des Insolvenzschutzes für Sondersachverhalte zu verweigern.“

Aus Sicht des DEHOGA muss die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für all jene Unternehmen bis zum 30. September verlängert werden, die entweder bislang trotz Antragstellung noch keine Auszahlung erhalten haben oder aufgrund der beihilferechtlichen Höchstgrenzen noch keine Anträge auf ausreichende und angemessene Hilfe stellen konnten.

„Es kann nicht sein, dass Unternehmen ab Mai Insolvenz anmelden müssen, nur, weil staatliche Hilfen noch nicht bei ihnen angekommen sind oder weil notwendige Verbesserungen des aktuellen Hilfsprogramms für größere Unternehmen noch ausstehen. Es geht bei den betroffenen Unternehmen beileibe nicht um – von dritter Seite häufig als Grund für ein Ende der Maßnahme angebrachte – Zombieunternehmen. Es geht um Unternehmen, die völlig unverschuldet durch politische Betriebsschließungen und -beschränkungen in Existenznot geraten sind und in denen die zugesagten Hilfen noch nicht angekommen sind. Die Bundesregierung muss jetzt, wo Licht am Ende des Tunnels zu sehen ist, für diesen begrenzten Anwendungsbereich die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängern“.

Hören Sie hierzu auch DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges im Radio-Interview mit RadioEins…