Verlängerung der Steuerstundungen: BMF-Schreiben liegt vor

Wie bereits in DEHOGA compact berichtet, hatte das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine weitere Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Dadurch können unter anderem Steuerforderungen weiterhin – nun bis längstens 30. September 2021 - zinslos gestundet werden. Jetzt liegt auch das zugehörige BMF-Schreiben vor, das Sie hier… herunterladen können.