Unser Einsatz hat sich gelohnt: EU-Beihilfegrenzen werden deutlich erhöht

Die Europäische Kommission hat beschlossen, den am 19. März 2020 verabschiedeten vorübergehenden Rahmen für staatliche Beihilfen (State aid temporary framework) bis zum 31. Dezember 2021 (bislang: 30. Juni 2021) zu verlängern, um die Wirtschaft im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus zu unterstützen. Noch wichtiger für unsere Branche: Die Kommission hat außerdem beschlossen, den Geltungsbereich zu erweitern, indem die darin festgelegten Obergrenzen angehoben und bestimmte rückzahlbare Instrumente bis Ende nächsten Jahres in direkte Zuschüsse umgewandelt werden. Für Gastronomie und Hotellerie ist dabei insbesondere folgendes wichtig:

  • Die 0,8 Mio.-Grenze bei Kleinbeihilfen wird auf 1,8 Millionen erhöht. Diese können nach wie vor über einen Zeitraum von drei Jahren mit einer De-minimis-Beihilfe von bis zu 200.000 EUR pro Unternehmen kombiniert werden.
  • Die Grenze für den Fixkostenzuschuss (für Unternehmen, die besonders von der Coronavirus-Krise betroffen sind und im förderfähigen Zeitraum im Vergleich zum gleichen Zeitraum von 2019 Umsatzverluste von mindestens 30% verzeichnen) wird von 3 Mio. auf 10 Mio. Euro erhöht.

Jetzt bleibt zu hoffen, dass die deutschen Regelungswerke zu den November- und Dezemberhilfen sowie zur Überbrückungshilfe III schnellstmöglich angepasst werden.

Die offizielle Pressemitteilung der EU-Kommission (bislang nur auf Englisch verfügbar) finden Sie hier verlinkt...