Übernachtungssteuer: Preisdarstellung bei Vermittlungen von Übernachtungen

Soeben erhielten wir von der Senatsverwaltung für Finanzen folgende Information (eventuell hilft diese Aussage bei den Verhandlungen mit den Online Reservierungsportalen):

 

Auch bei Vermittlung eines Übernachtungsvertrages über einen Dritten kann das Hotel, wenn es selbst die Rechnung gegenüber dem Gast erstellt, nach der zwischen uns (DEHOGA Berlin und Senatsverwaltung für Finanzen) abgestimmten Musterrechnung abrechnen. Aus steuerlicher Sicht bestehen keine Bedenken, wenn der Vermittler eben diese Abrechnungsmodalität als Preisdarstellung gegenüber dem Buchungsgast zugrunde legt. Das heißt bei den Zahlen in der Musterzeichnung, der Rechnungsbetrag inklusive Umsatzsteuer wäre 115,00 Euro (Logispreis € 100 - Basis für die Provisionszahlung an den Vermittler).

Daneben würden bei privat veranlassten Übernachtungen die 5% Übernachtungsteuer zzgl. Ust., mithin weitere 5 Euro zu zahlen sein, worauf der Gast durch den Vermittler hinzuweisen wäre.

Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass diese Aussage von der Senatsverwaltung für Finanzen stammt!

Wichtige Fragen beantwortet Hauptgeschäftsführer Thomas Lengfelder per E-Mail: thomas.lengfelder@dehoga-berlin.de 

pdfMusterrechnung Variante 10.12.2013

docMusterrechnung Variante 10.12.2013