Terrassen für die Gastronomie - Fristverlängerung bis Dienstag, den 23. Juni 2020 um 10 Uhr!

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg möchte Gastronomiebetrieben die Möglichkeit bieten, zusätzliche Flächen im Straßenraum temporär am Wochenende und/oder Werktags von 10 bis 22 Uhr zum Aufstellen von Tischen zu nutzen. So können diese die Vorgaben der Corona-Eindämmungsverordnung umsetzen und dennoch Ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Fristverlängerung bis Dienstag, den 23. Juni 2020 um 10 Uhr!

Um den genauen Bedarf zu erfassen, können Sie als Gastronomiebetreiber*in auf der Seite https://fixmyberlin.de/tempelhof-schoeneberg/terrassen ihr Interesse und den Bedarf an Flächen im Straßenraum bekunden, wenn Sie auf Grund der Abstandsgebote zusätzliche Flächen benötigen. Nach Sichtung der Bedarfsmeldungen entscheidet das Bezirksamt über das weitere Vorgehen.

Bedingungen für die Genehmigung

Die Bedingung für die Genehmigung von Schank- und Auslagenbereichen im Straßenland sind folgende:

  1. Eigenverantwortliche Durchführung der verkehrsrechtlichen Anordnung, inklusive Stellung von Sperren, Schildern und ggf. Ordner-Personal. Regelmäßige Überprüfung des Absperrmaterials.
  2. Verpflichtung zur Einführung eines Pfandsystems für Einweggebinde bei der Herausgabe von Speisen nach Maßgabe des Bezirksamtes.
  3. Freihalten von ausreichend breiten Gehwegen (mindestens 2 Meter).

Grund für die Maßnahme

Grund für die Maßnahme ist die notwendige Aufrechterhaltung des 1,50m-Abstandsgebotes. Dieses führt zu einem erhöhten Bedarf an Flächen im Innen- und Außenbereich gegenüber den Verhältnissen vor der Pandemie. Insbesondere für die unter den Beschränkungen der Pandemie existenziell bedrohten Gatronomiebetriebe steigt der Druck, entsprechend große Außenflächen zur Sicherung der ökonomischen Existenz anzubieten. Im Gehwegbereich ist dies mit Blick auf die dort auch jetzt häufig schon sehr engen Platzverhältnisse für zu Fuß Gehende nicht möglich und wird seitens des Bezirksamtes strikt unterbunden. Für solche Fälle, in denen eine nutzbare Gehwegbreite nicht gewährleistet werden kann, sind alle bestehenden Schankvorgärten und Auslagen in ihrer Breite entsprechend zu reduzieren.

Quelle: FixMyBerlin