Stundung der Sozialversicherungsbeiträge im Mai

Auch für die Mai-Sozialversicherungsbeiträge wurde die erleichterte Stundung für vom Shutdown betroffene Arbeitgeber verlängert.

Die Regelungen entsprechen denen der letzten Monate. Das bedeutet, dass die Beiträge für den Monat Mai 2021 auf Antrag der vom Shutdown betroffenen Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juni 2021 gestundet werden können. Dabei wird davon ausgegangen, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen für die Monate Januar bis Mai 2021 den betroffenen Unternehmen bis Ende Juni 2021 vollständig zugeflossen sind.

Der Antrag ist weiterhin mittels eines einheitlich gestalteten Antragsformulars zu stellen, das Sie hier… finden. Das entsprechende Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes mit den Details finden Sie hier…