Stundung der Sozialversicherungsbeiträge im April

Die Erleichterung für Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge wird für einen weiteren Monat verlängert. Die Beiträge für den Monat April 2021 werden auf Antrag der vom Shutdown betroffenen Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2021 gestundet.

Den entsprechend modifizierten Musterantrag finden Sie hier. Das erklärende Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier.

Dabei gehen die Sozialversicherungsträger davon aus, dass die angekündigten Wirtschaftshilfen für die Monate Januar bis April 2021 den betroffenen Unternehmen bis Ende Mai 2021 vollständig zugeflossen sind. Für die Dokumentation und den Geltungsbereich der erleichterten Stundungsregelungen gelten die gleichen Vorgaben wie schon von Januar bis März.