Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für Januar und Februar

In den vergangenen Monaten hatte der DEHOGA sich wiederholt dafür eingesetzt, vom Lockdown betroffenen Betrieben erleichterte und zinsfreie Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge zu ermöglichen. Wir hatten außerdem darum gebeten, die Stundungsverlängerungen nicht immer nur für einen Monat, sondern längerfristig, mindestens bis zu einer realistischerweise zu erwartenden vollständigen Auszahlung der staatlichen Hilfen, zu gewähren.

Der GKV-Spitzenverband hat in seiner gestrigen Sitzung zumindest beschlossen, dass die Beiträge für die Monate Januar und Februar 2021 auf Antrag der vom Shutdown betroffenen Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats März 2021 im vereinfachten Verfahren gestundet werden können.

Die entsprechende Information des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier.... Wie bereits in den Vormonaten ist der Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse / Einzugsstelle mit einem einheitlichen Antragsformular zu stellen. Das aktuelle Formular finden Sie hier...