Der GKV-Spitzenverband hat in seiner gestrigen Sitzung zumindest beschlossen, dass die Beiträge für die Monate Januar und Februar 2021 auf Antrag der vom Shutdown betroffenen Arbeitgeber längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats März 2021 im vereinfachten Verfahren gestundet werden können.
Die entsprechende Information des GKV-Spitzenverbandes finden Sie hier.... Wie bereits in den Vormonaten ist der Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse / Einzugsstelle mit einem einheitlichen Antragsformular zu stellen. Das aktuelle Formular finden Sie hier...