Das gestern vom Senat beschlossene Modell wird dahingehend geändert, dass eine Ausnahme für Kinder unter 12 Jahren eingeführt wird. Diese dürfen dann grundsätzlich auch an 2G-Veranstaltungen teilnehmen und 2G-Einrichtungen betreten und nutzen.
Voraussetzung ist jedoch, dass sie negativ getestet sind. Die allgemeinen Ausnahmen von der Testpflicht für Kinder unter 6 Jahren und Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, gelten auch hier.
Quelle: Presseportal des Landes Berlin