Rechtssicherheit für Diskotheken, Clubs und Betriebe, die fast seit einem Jahr durchgehend geschlossen sind – 10 von 12 Bezirken werden Allgemeinverfügungen zum Schutz der Gaststättenkonzession erlassen

Einzelanträge unter Umständen in zwei Bezirken notwendig!

Viele Betriebe, insbesondere Diskotheken und Clubs, sind wegen der Corona-Pandemie seit dem 14. März 2020 durchgehend geschlossen.

Aufgrund von § 8 Gaststättengesetz standen die Betriebe vor der Gefahr, ihre Gaststättenkonzession zu verlieren. Nach dieser Regelung erlöschen Konzessionen, wenn man diese ein Jahr lang nicht nutzt. Die Frist kann jedoch aus wichtigem Grund verlängert werden.

Der DEHOGA Berlin konnte zusammen mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft erreichen, dass zehn der zwölf Bezirke kurzfristig Allgemeinverfügungen erlassen werden, die ein Erlöschen der Erlaubnisse verhindern. Betroffene Betriebe müssen daher auch keine Einzelanträge stellen, um eine Fristverlängerung zu erreichen.

Die Bezirke Reinickendorf und Steglitz-Zehlendorf werden dagegen keine Allgemeinverfügungen erlassen. Nach Auskunft der Bezirke soll es dort keine Betriebe geben, die durchgehend ein Jahr geschlossen waren und somit Gefahr laufen, ihre Konzession zu verlieren.

Sollte ihr Betrieb in einem dieser Bezirke liegen und unter Umständen doch seit fast einem Jahr durchgehend geschlossen sein, empfehlen wir dringend, kurzfristig Verlängerungsanträge zu stellen. Die Anträge sollten bis zum 13. März 2021 beim zuständigen Ordnungs-/Gewerbeamt eingehen.

Einen Musterantrag finden Sie hier