Qualifizierung für Getränkeschankanlagen

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat einen neuen Grundsatz zur „Qualifizierung von Personen und Anerkennung von Lehrgängen für die Reinigung und Desinfektion von Getränkeschankanlagen“ erarbeitet, beschlossen und nunmehr veröffentlicht.

Damit werden einheitliche Anforderungen bezüglich Hygiene und Arbeitssicherheit sowie für die fachliche Qualifizierung von Personen geschaffen, die mit der Reinigung und Desinfektion von Getränkeschankanlagen beauftragt werden. Auch die entsprechende DIN-Norm (DIN 6650-11:2023-12 Getränkeschankanlagen - Teil 11: Durchführung der Reinigung und Desinfektion von Getränkeschankanlagen) wird angepasst. Die bekannten empfohlenen Reinigungs- und Desinfektionsintervalle gemäß DIN 6650-6 bleiben davon unberührt. Unternehmen des Gastgewerbes, aber auch z.B. Hersteller von Getränkeschankanlagen, Servicedienste etc. haben nun die Möglichkeit, nach diesem Grundsatz qualifizierte Fachkräfte für die Reinigung von Getränkeschankanlagen zu beauftragen. Des Weiteren soll der Grundsatz als Handlungshilfe für Lehrgangsträger (z. B. Verbände Getränkeschankanlagen und Brauereien) dienen, um Personen für die Reinigung von Getränkeschankanlagen fachgerecht zu qualifizieren.

Der DGUV-Grundsatz ist verlinkt:

Die BGN hat angekündigt, eine Datenbank einzurichten, aus der sich Unternehmen einen nach dem DGUV-Grundsatz qualifiziertes Fachunternehmen aussuchen können. Die Anwendung des Grundsatzes sowie die Auswahl einer Fachkraft aus der Datenbank sind jedoch freiwillig.