Potenziale des Chancenaufenthaltsrechts

Viele von Ihnen spüren im Unternehmensalltag die Auswirkungen des Mangels an qualifizierten Fach- und Arbeitskräften. Angesicht des hohen Bedarfs in den Betrieben ist es dringend notwendig, alle Potenziale zu identifizieren und zu aktivieren. Eine Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung enthält viele Stellschrauben, an denen gedreht werden muss. Eine davon ist die nachhaltige Integration der Geflüchteten, die in den letzten acht Jahren nach Deutschland gekommen sind.

Die IHK setzt sich bereits seit 2016 dafür ein, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Integration in Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern. Die aktuelle Koalition hat im letzten Jahr eine gesetzliche Neuerung auf den Weg gebracht, die gut integrierten Geflüchteten, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status in Deutschland leben, eine Perspektive bietet, rechtssicher im Land zu bleiben: das Chancenaufenthaltsrecht.

Mit dem Chancenaufenthaltsrecht erhalten Geduldete bei Erfüllung folgender Voraussetzungen eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis:

  1. Aufenthaltsdauer von mindestens fünf Jahren zum Stichtag 31.Oktober 2022
  2. keine Vorstrafen mit 50 Tagessätzen (bzw. 90 Tagessätzen bei ausländerrechtlichen Straftaten)
  3. keine vorsätzliche und wiederholte Identitätstäuschung und
  4. Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Die Zeit in der Chancenaufenthaltserlaubnis soll es ihnen ermöglichen, die Kriterien für die Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) oder für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) zu erfüllen.

Geduldete können hier das Online-Formular ausfüllen, um das Chancenaufenthaltsrecht zu beantragen.

Sie beschäftigen derzeit Geflüchtete, die sich in einer Duldung befinden? Sie sind sich unsicher, ob die Beantragung des Chancenaufenthaltsrechts für Ihre Mitarbeitenden oder Auszubildenden mit Fluchthintergrund in Frage kommt? Sie wollen mehr über die Möglichkeiten des Chancenaufenthaltsrechts erfahren? Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem IHK-Ansprechpartner Maxim Kempe auf: maxim.kempe​[at]​berlin.ihk.de

Die IHK freut sich auf den Austausch mit Ihnen und bittet Sie sich mit Ihrer Praxiserfahrung zum Chancenaufenthaltsrecht an den IHK-Experten für Integrationspolitik Herrn Jan Brun zu wenden. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an: jan.bruns​[at]​berlin.ihk.de

Nähere Informationen zu den neuen gesetzlichen Regelungen finden Sie unter den folgenden Links:

Die Infografiken wurden vom NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge entwickelt. Das Netzwerk unseres Dachverbandes DIHK unterstützt Betriebe aller Größen, Branchen und Regionen, die geflüchtete Menschen beschäftigen oder sich ehrenamtlich engagieren wollen, und bietet Informationen und die Möglichkeit zum Austausch an. Weitere Informationen zum Netzwerk finden Sie hier.