Öffnung Außengastronomie ab 21. Mai 2021 – erste Details sind bekannt geworden

Gaststätten dürfen ihre Außenbereiche ab dem 21. Mai 2021 wieder öffnen. Die Verordnung soll morgen veröffentlicht werden. Vorbehaltlich des genauen Wortlauts der Verordnung sind bisher folgende Details bekannt geworden:

Wer darf ab dem 21. Mai 2021 den Außenbereich öffnen?

Alle Gaststätten dürfen in Berlin ab dem 21. Mai 2021 den genehmigten Außenbereich für den Publikumsverkehr öffnen. Darunter fallen z. B. Außenbereiche von Restaurants, Bars, Kneipen. Von 23 Uhr bis 5 Uhr gilt ein Alkoholverkaufsverbot.

Abstandsregeln

  • Zwischen den Tischen muss ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten werden
  • Am Tisch dürfen Personen aus zwei Haushalten sitzen, höchstens jedoch 5 Personen, wobei eigene Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden. Innerhalb der Sitz- oder Tischgruppe darf der Mindestabstand unterschritten werden.

Anwesenheitsdokumentation erforderlich, jedoch keine Reservierungspflicht

Negativtest

  • Gäste müssen nach § 6 b negativ getestet sein. Der Berliner Senat hat ein Merkblatt zur Negativtestung bei Kunden veröffentlicht, was auch für die Außengastronomie angewendet werden kann. Das Merkblatt ist unten verlinkt.

Ausnahmen vom Testnachweis:

  • Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig Geimpfte, deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurück liegt.
  • Ausgenommen von der Testpflicht sind auch genesene Personen, die ein mehr als 6 Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis und mindestens eine Impfung erhalten haben.
  • Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 vorlegen können.

Wichtig: Die Gäste müssen aber nachweisen, dass die Ausnahmen vorliegen.

Medizinische Maske im Außenbereich

  • Gäste und Personal mit Gästekontakt müssen im Freien eine medizinische Gesichtsmaske tragen, sofern sie sich nicht an ihrem Platz aufhalten. Am Platz können die Gäste die Maske abnehmen. Eine FFP 2 Maske ist im Außenbereich nicht Pflicht

Weitere Fragen (u. a. Verzehr am Tisch und Selbstbedienung)

  • Speisen und Getränke dürfen nur am Tisch verzehrt werden
  • Die Bedienung am Tisch und die Selbstabholung sind zulässig
  • Toiletten im Innenbereich dürfen geöffnet werden

Merkblatt zur Kundentestpflicht

FAQs zur Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - Gültig ab dem 21. Mai - Update 17. Mai 2021 (17 Uhr)