Wird bereits die Vermietung eines Hotelzimmers als Pauschalreise eingestuft? Falls nicht, führt das Angebot bestimmter weiterer Leistungen durch das Hotel dann dazu, dass sich Verbraucher auf reiserechtliche Vorschriften berufen können? Was sind „verbundene Reiseleistungen“ und wie unterscheiden sich diese von „Pauschalreisen“? Welche (neuen) rechtlichen Verpflichtungen und Fallstricke treffen die Hotellerie in Folge der Gesetzesänderungen? Das waren und sind Fragen, die im Rahmen der Novellierung der Pauschalreiserichtlinie entstanden sind. Der Hotelverband Deutschland (IHA) bereitet Hoteliers mit seinem Merkblatt auf die mit dem neuen Reiserecht einhergehenden Änderungen vor und beantwortet Fragen aus der betrieblichen Praxis.
Das IHA-Merkblatt „Das neue Reiserecht – Informationen & Praxistipps“ steht Ihnen unter diesem Link zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Merkblatt Reiserecht ab Juli 2018
Standardinformationsblätter zum Reiserecht