Neue Sachbezugswerte für 2021

Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung wird 2021 im Rahmen der jährlichen Anpassung voraussichtlich von 258 auf 263 Euro angehoben. Das sieht ein Entwurf für die neue Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vor. Grundlage dafür ist der Verbraucherpreisindex für Verpflegung, der im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen zwischen Juni 2019 und Juni 2020 um 2,1 Prozent gestiegen ist.

Der Gesamtwert setzt sich aus folgenden Teilwerten zusammen:

  • Frühstück von 55 € (2020: 54 €),
  • Mittagessen von 104 € (2020: 102 €) und
  • Abendessen von 104 € (2020: 102 €)

Der Verbraucherpreisindex für Wohnen und Miete hat sich im Bezugszeitraum um 1 Prozent erhöht. Dementsprechend wird der Wert für eine als Sachbezug zur Verfügung gestellte Unterkunft von monatlich 235 auf 237 Euro angehoben.