Neue Obergrenze für Veranstaltungen ab Sonntag

Nach unseren Informationen werden in der neuen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Personenobergrenzen bei Veranstaltungen wie folgt abgesenkt:

- Veranstaltungen im Freien maximal 50 zeitgleich Anwesende (vorher 100)
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen maximal 20 zeitgleich Anwesende (vorher 50)

Die neue Verordnung soll am Sonntag, den 24.01.2021, in Kraft treten.

Sobald die neue Verordnung vorliegt, werden wir diese auf unserer Webseite verlinken und auch unsere FAQs kurzfristig anpassen.