Neue GEMA-Tarife ab 2014 Verhandlungsmarathon führte zum Kompromiss - Tarifstreit beigelegt und langen Instanzenzug verhindert

Nach einem beispiellosen Verhandlungsmarathon haben sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter und die GEMA auf eine vertragliche Regelung bezüglich der im Streit stehenden vier Veranstaltungstarife verständigt. Die neuen, ab dem 1. Januar 2014 in Kraft tretenden Tarife führen in der Regel zu überwiegend moderaten, über mehrere Jahre verteilten Erhöhungen, teilweise aber auch zu deutlichen Entlastungen. „Nach vielen Monaten voller Ungewissheit und Existenzängsten besteht nun endlich Rechts- und Planungssicherheit für tausende Musiknutzer", erklärte der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Musikveranstalter und DEHOGA-Präsident Ernst Fischer.

 

Im Wesentlichen orientieren sich die vier neuen Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik sowie für Musikkneipen und Clubs/Discotheken an den Vorgaben der urheberrechtlichen Schiedsstelle sowie des Deutschen Patent- und Markenamtes, der Aufsichtsbehörde über die Verwertungsgesellschaften.

Die bestehenden Tarife wurden in ihren Grundstrukturen überarbeitet und grundsätzlich linear ausgestaltet. Hierbei nahm die Bundesvereinigung der Musikveranstalter eine sorgfältige Abwägung zwischen den Vorschlägen der Schiedsstelle einerseits und den eher geringen Erfolgsaussichten weiterer, gerichtlicher Streitigkeiten anderseits vor.

Die Tarifdetails für Einzelveranstaltungen, Clubs/Diskotheken und Musikkneipen sowie zwei zugehörige Tarifrechner finden Sie hier...

Quelle: DEHOGA compact Nr. 49/2013