Mindestlohn - Neue Informationen zur Umsetzung der Arbeitszeitaufzeichnung

Der DEHOGA hat in der vergangenen Woche ein Fachgespräch mit Vertretern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowie den Bundesministerien für Arbeit und für Finanzen geführt.

 

Ziel war es, die offenen Rechts- und Umsetzungsfragen beim gesetzlichen Mindestlohn zu klären. Vorangeschickt sei: Dieses Ziel ist noch längst nicht erreicht. Insbesondere gibt es keinerlei Aussagen darüber, ob, wann und ggf. mit welchem Inhalt die zuständigen Ministerien von der Möglichkeit Gebrauch machen, begleitende Rechtsverordnungen und Dienstanweisungen zu erlassen. Das gilt insbesondere für das für die Branche immens wichtige Thema Kost & Logis. Der DEHOGA bleibt hier am Ball!

In etlichen Punkten hat das Gespräch allerdings auch neue Erkenntnisse gebracht. Diese sowie der Diskussionsstand in der Fachliteratur zu für die Branche besonders wichtigen, juristisch umstrittenen Fragen sind in die erneut aktualisierten und ergänzten „Fragen und Antworten" eingeflossen.

Wie gehabt stehen die FAQ's für Mitglieder kostenfrei zum Download zur Verfügung...

Von besonderer Bedeutung für die betriebliche Praxis im Gastgewerbe sind die Anforderungen, die die FKS bei Kontrollen an die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit und an deren Dokumentation stellen wird.

Klare Aussage dazu von Seiten der FKS: Weder ist eine „technische Lösung" vorgeschrieben, noch ist es erforderlich, dass separate Aufzeichnungen (also in einem vom Dienstplan verschiedenen Dokument) geführt werden oder dass die Angaben des Arbeitgebers vom Arbeitnehmer abgezeichnet werden. Es wird insbesondere ausreichen, wenn Abweichungen der IST-Arbeitszeit vom Dienstplan in diesem nachträglich handschriftlich ergänzt werden. Die Details finden Sie in den Fragen 38 und 39 der FAQ's.

Wichtig: Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit muss aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnungen müssen zwei Jahre lang aufgehoben werden. Unternehmen, die bisher keine Überstundenaufzeichnungen führen oder diese nicht systematisch ablegen oder speichern, müssen festlegen, wie sie diese Pflicht zukünftig erfüllen und die Dokumente bei FKS-Kontrollen bereithalten werden!

Quelle: DEHOGA compact Nr. 37/2014