Land Berlin unterstützt die Tagungsbranche mit dem Kongressfonds Berlin mit 10 Millionen Euro

Das Land Berlin unterstützt die Tagungsbranche mit dem Kongressfonds Berlin mit 10 Millionen Euro. Ziel des Fonds ist es, Unternehmen beim Restart und der Planung von Veranstaltungen zu unterstützen.

Vorgesehen ist ein finanzieller Zuschuss in Höhe von max. 60 Euro pro Präsenz-Teilnehmenden.

Die Mittel können beantragen:

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • rechtsfähige Personengesellschaften (Verbände/Vereine, Unternehmen, Agenturen, Institute und sonstige Organisationen)
  • Organisationen und Personen, die im Auftrag des Veranstalters tätig sind
  • mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland

Als Voraussetzung für die Veranstaltungen gilt:  

  • ausschließlich Veranstaltungen für ein Fachpublikum, z.B. Kongresse, Tagungen und Seminare
  • Veranstaltungen in einer kostenpflichtig gebuchten Veranstaltungsräumlichkeit im Land Berlin
  • mindestens 50 Präsenz-Teilnehmende  
  • ein- und mehrtägige Veranstaltungen mit mindestens 4 Zeitstunden je Kongresstag
  • Veranstaltungen, die innerhalb der genannten Fristen je Förderaufruf stattfinden

Nicht unterstützt werden Veranstaltungen in eigenen Räumen und B2C- bzw. kulturelle oder private Veranstaltungen.

Die Förderung ist wie folgt gestaffelt:

  • 25 Euro Basisförderung pro Präsenz-Teilnehmenden und Veranstaltungstag
  • 10 Euro Hybridzuschlag, wenn neben der Präsenzveranstaltung eine Möglichkeit zur digitalen Teilnahme besteht
  • 25 Euro ergänzende Förderung bei Vorliegen bestimmter Nachhaltigkeitskriterien (Catering oder Mobilität)

Die maximale Förderung beträgt 49.950 Euro.

Die Anträge können ab sofort über diese Seite gestellt werden: https://kongressfonds.berlin.de/de/login. Weitere Informationen finden Sie hier: https://convention.visitberlin.de/was-ist-der-kongressfonds-berlin

Verlängerung und Ausweitung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“

Das Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist verlängert und ausgeweitet worden. Insgesamt stehen in diesem und im nächsten Jahr 700 Millionen Euro dafür bereit.

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

  • Die bisherige Ausbildungsprämie für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten, erhöht sich für das nächste Ausbildungsjahr von 2.000 Euro auf 4.000 Euro.
  • Die Ausbildungsprämie plus für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau steigern, erhöht sich für das nächste Ausbildungsjahr von 3.000 Euro auf 6.000 Euro.
  • Werden Auszubildende und ihre Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb gehalten, gibt es neben dem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung nun auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung.
  • Für ausbildende Kleinstunternehmen wurde ein Lockdown-II-Sonderzuschuss in Höhe von 1.000 Euro eingeführt, wenn der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur noch im geringen Umfang wahrnehmen durfte und die Ausbildung dennoch fortgeführt hat.
  • Die Förderhöhe für Übernahmeprämien verdoppelt sich auf 6.000 Euro. Gefördert wird jetzt auch die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsvertrag pandemiebedingt beendet wird.
  • Es werden Zuschüsse in Höhe von 50 % zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge, maximal 500 Euro, gezahlt.

Außerdem sind Verbesserungen bei einer pandemiebedingten Auftrags- und Verbundausbildung vorgesehen:

  • Die Fördervoraussetzungen werden flexibilisiert. Eine wiederholte Förderung bis zum Höchstbetrag ist möglich.
  • Die Förderbeträge werden laufzeitabhängig gestaffelt und erhöht. Die Mindestdauer beträgt künftig nur noch vier Wochen. Es kann jetzt ein Zuschuss in Höhe von 450 Euro pro Woche, maximal 8.100 Euro gewährt werden.
  • Die Förderung wird einem größeren Kreis an Unternehmen zugänglich gemacht.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern