Kontrollen der 2- und 3G-Zugangsregeln werden verschärft

Wie bereits in der vergangenen compact-Ausgabe angedeutet, werden die 2G- und 3G-Zugangsregeln in vielen Regionen zunehmend schärfer kontrolliert, als dies bislang der Fall war. Auch weil sich leider Informationen über die Nichteinhaltung der Auflagen und vor allem der Zugangskontrollen nicht nur, aber auch in gastgewerblichen Betrieben mehren. "Wir appellieren noch einmal eindringlich an alle Unternehmen wie Gäste, die jeweils vor Ort geltenden Regelungen einzuhalten.

Dies scheint bislang (noch) nicht überall der Fall zu sein", so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. "Auch beim DEHOGA haben uns zuletzt vermehrt Hinweise von Kollegen, Gästen aber auch von Behörden erreicht, dass nach wie vor viele Lokale besucht werden können, ohne dass dort Impfnachweise und/oder negative Testbescheinigungen vorgezeigt werden müssen.

Die Geldstrafen, die im Zuge der verstärkten Kontrollen vermehrt drohen, tun weh. Doch von einem konsequenten und geschlossenen Vorgehen unserer Branche hängt noch viel mehr ab: Zwar hat die Politik uns zugesagt, dass keine neuerlichen Einschränkungen für Geimpfte und Genesene oder gar ein neuer Lockdown zu befürchten sind. 2G-Zugangsregeln sollten somit hoffentlich nicht in Frage gestellt werden. 3G jedoch ist - auch angesichts der steigenden Coronaneuinfektionen und Hospitalisierungsrate - keine sichere Bank. Wir sollten der Politik auf keinen Fall durch das Missachten von Regeln Gründe an die Hand geben, Teile unseres Geschäfts wieder in Frage zu stellen.

Hier ist tatsächlich jeder und jede Einzelne gefragt - bei allem Verständnis für den Unmut über den zeitlichen und damit möglicherweise auch personellen Mehraufwand durch die Zugangskontrollen. Unser Appell gilt aber auch an die Gäste: Beschimpfungen und Beleidigungen, wie sie immer wieder vorkommen, wenn Gastgeber um die Nachweise bitten, sind völlig fehl am Platz! Gleiches gilt für negative Onlinebewertungen für Betriebe, die die Vorgaben der Politik konsequent umsetzen."

Quelle: DEHOGA compact Nr. 80/2021