Kontrolle der Impfnachweise von Nicht-EU-Bürgern

Aufgrund einiger Nachfragen wollen wir nochmals kurz auf die Rechtslage zur Kontrolle der Impfnachweise bei Nicht-EU-Bürgern eingehen.

Grundsätzlich müssen die Impfnachweise digital verifiziert, d. h. gescannt werden, bevor man in einem Restaurant speisen oder in einem Hotel übernachten darf.
Eine Ausnahme gilt jedoch für Nicht-EU-Bürger. Diese haben im Regelfall kein digitales Impfzertifikat. Bei Nicht-EU-Bürgern kann daher auf die digitale Verifizierung verzichtet werden, wenn die Personen mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff vollständig geimpft sind. Der Unternehmer muss sich jedoch den Impfnachweises im Original zeigen lassen, siehe auch unsere FAQ zur Infektionsschutzverordnung Frage 9