Insolvenzantragspflicht bleibt im Januar außer Kraft

Einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung hat es in Sachen Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung gegeben: Die Große Koalition einigte sich darauf, dass die Insolvenzantragspflicht sowohl bei Überschuldung als auch bei Zahlungsunfähigkeit bis zum 31. Januar ausgesetzt werden soll. Es müsse verhindert werden, dass betroffene Firmen Insolvenz beantragen müssten, nur weil die November- und Dezemberhilfen noch nicht an die Unternehmen überwiesen wurde. "Um unsere Rettungsbemühungen nicht zu konterkarieren, setzen wir die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages daher noch einmal für den Januar aus", erklärte der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak, gegenüber der dpa. Eigentlich sollte die Regelung zum 31. Dezember dieses Jahres auslaufen. Der DEHOGA hatte die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht letzte Woche nochmals eindringlich bis zum 31. März angemahnt.