Hygieneampel Forderungen nach dem Müller-Brot-Skandal gehen in die völlig falsche Richtung

Die lauter werdenden Forderungen nach der „Hygieneampel" in Folge des aktuellen Hygieneskandals bei der Großbäckerei Müller-Brot sind aus Sicht des DEHOGA die völlig falsche Schlussfolgerung. „Nicht eine plakative Farbkennzeichnung hätte den Skandal vermieden, sondern eine konsequente Lebensmittelkontrolle und die Ausschöpfung der bestehenden Sanktionsmöglichkeiten", erklärte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges.

 

Aus verschiedenen Richtungen waren nach Bekanntwerden der hygienischen Missstände in der bayerischen Bäckerei, die von Mäusekot bis Kakerlaken reichen sollen, Rufe nach der Hygiene-Ampel laut geworden. Verbraucher hätten deutlich früher von den Missständen bei Müller-Brot erfahren, wenn die Verbraucherschutzminister 2011 eine Hygiene-Ampel eingeführt hätten, so die Argumentation. Hartges: „Das ist Augenwischerei. Bei solch gravierenden und dauerhaften Mängeln wie sie bei Müller-Brot offensichtlich vorlagen, gehört ein Betrieb geschlossen und nicht mit einem Ampelbildchen verziert. Sanktionsmöglichkeiten für Schmuddelbetriebe gibt es ausreichend, sie müssen nur richtig angewandt werden. Die Hygieneampel hingegen würde nicht den Schmuddelbetrieben den Garaus machen, sondern zahlreiche ordentlich arbeitende Betriebe - gerade auch in der Gastronomie - in Sippenhaft nehmen. Denn schon kleinste Vergehen - fernab von Mäusekot und Kakerlaken - würden zu einer Herabstufung von der Bestbewertung führen und beim Verbraucher den Anschein erwecken, dass irgendetwas nicht stimmt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist definitiv nicht gewahrt, wenn ein Betrieb die Negativpunkte - auch wenn er damit noch im grünen Bereich liegt - ein Jahr oder noch länger öffentlich gegen sich gelten lassen muss."

Der DEHOGA wird nicht nachlassen, die erheblichen rechtlichen Bedenken gegen die geplante Hygieneampel bzw. ein Hygienefarbbarometer deutlich zu machen. „Wir werden es nicht zulassen, dass unsere Betriebe ungerechtfertigterweise stigmatisiert werden", so Hartges.

Quelle: DEHOGA compact 06/2012