Gesetz zur Ausweitung des Kinderkrankengelds von Bundestag und Bundesrat verabschiedet

Wie in DEHOGA compact berichtet, hatten sich Bund und Länder Anfang Januar auch auf eine Ausweitung des sog. Kinderkrankengeldes verständigt. Nachdem in der vergangenen Woche bereits der Bundestag das entsprechende Gesetz beschlossen hatte, hat in dieser Wochen nun auch der Bundesrat zugestimmt. Danach wird das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt. Der Anspruch gilt auch für die Fälle, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.

Voraussetzungen sind, dass:

  • sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
  • das Kind noch keine 12 Jahre alt ist oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Eltern können das Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen. Die Regelung tritt rückwirkend zum 5. Januar in Kraft.

FAQs des Bundesfamilienministeriums zu den Neuregelungen finden Sie hier…

Quelle: DEHOGA Bundesverband