GEMA will mit dem „Verband Deutscher Musikschaffender“ über das Schicksal von Clubs und Discotheken entscheiden

Pressemeldung des DEHOGA Bundesverbandes

(Berlin, 7. November 2012) Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) und der Bundesverband deutscher Discotheken- und Tanzbetriebe (BDT) lehnen die zwischen der GEMA und der Urheberorganisation „Deutscher Musikschaffender (VDM)“ getroffene Vereinbarung zu den neuen GEMA-Tarifen kategorisch ab.

 

„Diese Vereinbarung entspricht nicht dem Willen der Clubbetreiber und Discothekenunternehmer in Deutschland“, erklärt BDT-Präsident Ulrich Weber in Berlin. Den Branchenbesonderheiten werde durch eine bloße Einführungsregelung nicht Rechnung getragen. Die GEMA-Gebühren sind nach wie vor unangemessen hoch und daher unannehmbar.

„Es ist schon sehr befremdlich, wie die GEMA hier agiert“, stellt Weber klar. Die Verwertungsgesellschaft hat in dieser Woche mit dem VDM und zwei weiteren, in Personalunion geführten, kleinen Gruppierungen (DDU, DDO) neue Verhandlungspartner gesucht, um mit diesen Gruppen Tarifanpassungen für alle Clubs und Discotheken in Deutschland, aber auch für alle Hotels, Gaststätten, Musikkneipen, Varietébetriebe, Kabarettbetriebe, Kleinkunstbühnen etc. zu vereinbaren.

Das Groteske daran ist, dass es sich beim Verband Deutscher Musikschaffender um eine Urhebervereinigung handelt, die nach eigenen Aussagen rund 10.000 Musikschaffende, also Komponisten, Textdichter, Musiker und Künstler, vertritt und berät. „Man kann schon fast sagen: Die GEMA hat mit sich selbst verhandelt“, stellt der BDT-Präsident fest.

Die nun vorgenommen Tarifänderungen in Form einer fünfjährigen Streckung der neuen Gebühren wurden dem DEHOGA und dem BDT schon vor Monaten angeboten, von beiden Berufsverbänden aber als völlig unzureichend abgelehnt. Dass die GEMA allerdings nun überraschend auf die Erhebung des so genannten Vervielfältigungszuschlages für den Einsatz eines Laptops oder selbstgebrannter CDs verzichtet, kommt nicht von ungefähr. Bereits im anhängigen Schiedsstellenverfahren wurde dieser vom DEHOGA/BDT in Frage gestellt und für rechtswidrig angesehen. „Vermutlich hat die GEMA eingesehen, dass sie jahrelang den Vervielfältigungszuschlag zu Unrecht erhoben hat und verzichtet jetzt anscheinend großzügig darauf“, meint Weber.

Die GEMA hält allerdings weiterhin an ihrer inakzeptablen Vorgehensweise im Rahmen ihrer Tarifreform fest: Erst stellt sie für viele Musikveranstalter existenzbedrohende Tarife auf, veröffentlicht diese – ohne eine Verständigung mit den Musiknutzerverbänden erzielt zu haben – am 2. April 2012 und kündigt deren schnellstmögliche Anwendung zum 1. Januar 2013 an. Da die GEMA aber offensichtlich von ihren eigenen Tarifen nicht überzeugt ist, leitete sie bereits wenige Tage später ein urheberrechtliches Schiedsstellenverfahren ein, um die Tarife gerichtlich auf ihre Angemessenheit überprüfen zu lassen.
Die Bedenken gegen die eigene Tarifreform bleiben bei der GEMA wohl weiterhin groß: Im Juli 2012 sucht sie erst mit den Karnevalisten, später mit den Schützen und jetzt sogar mit Urheberorganisationen Verhandlungspartner, um weitere Tarifkorrekturen vorzunehmen. Man hätte doch eigentlich erwarten können, dass sich die GEMA vor einer Tarifreform mit den Auswirkungen auf die musiknutzenden Betriebe beschäftigt.

DEHOGA und BDT fordern die GEMA erneut auf, ihre verfehlte Tarifreform zurückzunehmen, um in neue Tarifverhandlungen mit realistischen Gebührenerhöhungen einzusteigen. Zumindest müssen die Tarife solange ausgesetzt werden, bis die Gerichte rechtskräftig entschieden haben. Die Vorgehensweise der GEMA macht einmal mehr deutlich, dass hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

pdf DEHOGA aktuelle PM 12/34 GEMA will mit VDM über Schicksal von Discotheken entscheiden

Quelle: DEHOGA Bundesverband PM 12/34 GEMA will mit dem VDM über Schicksal von Discotheken entscheiden

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