GEMA-Corona-Gutschriften für November/Dezember-Lock Down - Beantragung über GEMA-Homepage

Der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) haben sich erneut bei der GEMA dafür eingesetzt, dass für Betriebsschließungen während des November/Dezember-Lockdowns und gegebenenfalls darüber hinaus keine GEMA-Gebühren für abgeschlossene und noch laufende Nutzungsverträge gezahlt werden müssen. Nach Aussage der GEMA haben alle Musiknutzer erneut die Möglichkeit für den Zeitraum behördlich veranlasster Schließungen ihr bereits gezahltes Geld zurück zu bekommen bzw. entsprechende Gutschriften zu erhalten. 

Betroffene Betriebe können auf der GEMA-Homepage in ihrem Online-Kundenkonto ihre behördlich veranlassten Schließungszeiten angeben. Dies sollte sinnvoller Weise erst nach Wiedereröffnung des Betriebes erfolgen, damit auch alle Schließungstage angegeben werden können. Voraussetzung ist, dass der Nutzer vorher (falls noch nicht vorhanden) auf der GEMA-Homepage sein Profil angelegt hat (www.gema.de/portal). Weitere Informationen zu GEMA-Corona-Gutschriften hat die GEMA unter dem folgendem Link zur Verfügung gestellt:

https://www.gema.de/aktuelles/gesamtvertragspartner/aktuelles/gutschriften/