Betroffene Betriebe können auf der GEMA-Homepage in ihrem Online-Kundenkonto ihre behördlich veranlassten Schließungszeiten angeben. Dies sollte sinnvoller Weise erst nach Wiedereröffnung des Betriebes erfolgen, damit auch alle Schließungstage angegeben werden können. Voraussetzung ist, dass der Nutzer vorher (falls noch nicht vorhanden) auf der GEMA-Homepage sein Profil angelegt hat (www.gema.de/portal). Weitere Informationen zu GEMA-Corona-Gutschriften hat die GEMA unter dem folgendem Link zur Verfügung gestellt:
https://www.gema.de/aktuelles/gesamtvertragspartner/aktuelles/gutschriften/