Die Stoffe werden nach ihrer Gefährlichkeit in eine von drei verschiedenen Wassergefährdungsklassen eingeordnet, zu den wassergefährdenden Stoffen gehört unter anderem auch Heizöl, das der Gefährdungsklasse 2 zugeordnet wird und als aufschwimmend gilt. Aber auch die Betriebsstoffe für Kälteanlagen oder die Zusätze in Schwimmbädern können je nach Zusammensetzung wassergefährdende Stoffe bilden. Grundsätzlich bewerten Anlagenbetreiber die wassergefährdenden Stoffe selbst und teilen dem Umweltbundesamt die Selbsteinstufung mit. Das Land Berlin hat einige Beispiele für wassergefährdende Anlagen zusammengestellt, die nicht abschließend sind und die Sie unter diesem Link aufrufen können. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Verordnung auch Auswirkungen auf die Anlagen in Hotels und Restaurants haben. Insoweit empfehlen wir Ihnen vorsorglich, mit Ihren Wartungsfirmen Rücksprache zu halten, ob und inwieweit sich Änderungen für Ihren Betrieb ergeben.