Fördermittel zum Heizungstausch

Seit dem 1. Januar 2024 wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen schrittweise verpflichtend (zunächst für neu installierte Heizungen in Neubaugebieten). Gleichzeitig wird mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit dem 1. Januar 2024 der Austausch fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss gefördert. Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert.

Wichtig: Der Heizungstausch kann schon jetzt beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden. Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Der Antrag muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Im Anschluss an den Zeitraum der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.

Die Zuschüsse für den Heizungstausch können künftig bei der KfW beantragt werden. Die Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen, also für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung können weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Für den Heizungstausch sind folgende Investitionskostenzuschüsse möglich:

  • Eine Grundförderung von 30% für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden, die allen privaten Hauseigentümerinnen und -eigentümern, Vermieterinnen und Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen sowie Contractoren offensteht. Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% erhältlich. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
  • Ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (sowie Nachtspeicherheizungen und alte Biomasseheizungen) für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer; danach sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3% ab, zunächst also auf 17% ab 1. Januar 2029;
  • Ein Einkommens-Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundeswirtschaftsministerium.

Die Antragstellung zur Heizungsförderung wird künftig direkt über die KfW erfolgen.

Zur Antragstellung für energetische Einzelmaßnahmen beim BAFA.